Angelobung Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Gemäß § 18 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung  i.d.g.F., sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach der Wahl vor Antritt ihres Amtes von der Bezirkshauptfrau anzugeloben.
Alle gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden deshalb eingeladen, sich am Mittwoch, dem 12. Oktober 2022, um 10.00 Uhr im Sitzungssaalder Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See zur Angelobung einzufinden und bekamen nach der Angelobung von Bezirkshauptfrau Mag.a Ulrike Zschech ihr Bestellungsdekret überreicht!