Freizeit & Kultur

Grillplatz

Parteienverkehrszeiten:| Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr | Mittwoch: 8:00 - 18:00 Uhr | Termine außerhalb der Parteienverkehrs-zeiten nur mit Vereinbarung!

Gemeinde Gattendorf
Hauptplatz 4
2474 Gattendorf

Unser Grillplatz

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Aufgrund von vermehrten Anfragen, wird folgendes mitgeteilt:
Der Grillplatz Gattendorf ist eine Einrichtung der Gemeinde Gattendorf.  Er wird nur an Vereine, Gruppen und Privatpersonen innerhalb von Gattendorf vermietet!

Als Kaution ist, bei Vertragsabschluss, ein Betrag von € 200,- zu hinterlegen.

Als Unkostenbeitrag für Strom und Wasser ist, bei Vertragsabschluss, ein Betrag von € 50,- zu bezahlen.

Der Gesamtbetrag von € 250,- ist bei Abschluss des Vertrages im Gemeindeamt Gattendorf zu entrichten.

Die Kaution wird wie folgt zurückerstattet:

  • Übergabe der Hütte wie übernommen (sauber, ohne Beschädigungen): € 200,00
  • Bei Beschädigung jeglicher Art sowie Verschmutzungen behält sich die Gemeinde das Recht vor, die Kaution einzubehalten. Die notwendigen Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten werden von der Gemeinde umgehend an Fremdfirmen übergeben und die über die Kaution hinausgehenden Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Die Übergabe der Anlage muss spätestens am nächsten Werktag bis 10.00 Uhr erfolgen. Bei Nutzung der Anlage am nächsten Tag ist die Übergabe mit den Nachnutzern und der Gemeinde zu koordinieren.

Die Benutzungsordnung ist Gegenstand des Vertrages

In der Benutzungsgebühr ist die Benutzung von 10 Festzeltgarnituren enthalten. Der Vertragsnehmer haftet für alle Schäden, die während der Vertragslaufzeit an Grillhütte, Nebengebäuden, Einrichtungsgegenständen, Außenanlagen und am Parkplatz verursacht werden.

Der Vertragsnehmer stellt die Gemeinde Gattendorf von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Benützung der Grillanlage ergeben (z. B. Verletzungen und Verkehrssicherungspflicht).

Jugendliche dürfen sich ohne Beaufsichtigung durch Erwachsene, nicht auf der Anlage aufhalten. Den Anordnungen der Gemeinde Gattendorf ist Folge zu leisten.

Hinweis: Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Burgenländisches Jugendschutzgesetz) sind ausnahmslos einzuhalten.

Benutzungsordnung für den Grillplatz Gattendorf

  1. Der Grillplatz Gattendorf ist eine Einrichtung der Gemeinde Gattendorf. Er kann an Vereine, Gruppen und Privatpersonen innerhalb von Gattendorf vermietet werden.
  2. Ob die Grillhütte für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird entscheidet die Gemeinde Gattendorf.
  3. Der notwendige Benutzungsvertrag ist im Gemeindeamt Gattendorf abzuschließen.
  4. Ein Recht auf die Benützung der Grillhütte ist nur bei vollständiger Bezahlung der Kaution gegeben.
  5. Bei Terminüberschneidungen ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Über Ausnahmen entscheidet die Gemeinde Gattendorf.
  6. Veranstaltungen der Gemeinde Gattendorf haben Vorrang.
  7. Die Grillhütte mit ihren Einrichtungsgegenständen, die Nebengebäude und Außenanlagen sind schonend zu behandeln.
  8. Das Befahren der Grillanlage mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Für entstandene Schäden haftet der Vertragsnehmer.
  9. Jugendlichen, ist die Benutzung der Grillhütte, nur unter der Aufsicht Erwachsener, die auch die Haftung übernehmen, gestattet.
  10. Nach jeder Veranstaltung sind die Grillhütte, die Nebengebäude und die Außenanlage im ordentlichen und gereinigten Zustand der Gemeinde Gattendorf zu übergeben.
  11. Die ordnungsgemäße Müllbeseitigung obliegt dem Veranstalter. Heiße Asche und Verbrennungsrückstände sind in die bereitgestellten Behälter einzufüllen.
  12. Die Beschaffung des Brennmaterials obliegt dem Veranstalter.
  13. Das Einholen von Holz aus den angrenzenden Wäldern ist strengstens untersagt.
  14. Das Lagern, Sägen und Hacken von Brennholz in der Grillhütte oder auf dem überstehenden Außenboden ist verboten.
  15. Kraftfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem vorhandenen Parkplatz abzustellen.
  16. Jeder Benutzer der Grillhütte haftet auch für entstandene Schäden.
  17. Den Anweisungen der Gemeinde Gattendorf ist unbedingt Folge zu leisten.
  18. Wer sich den Anordnungen widersetzt, oder gegen die Benutzungsordnung verstößt, wird von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen
  19. Über den Ausschluss entscheidet die Gemeinde Gattendorf.

Geländebeschreibung

Das Veranstaltungsgelände umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m², davon:

  • Aufenthalts- und WC-Container:       34,71 m²
  • Überdachte Fläche:       20,50 m²
  • Außenbereiche: 2.000 m²
  • Parkplatz:     120 m
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